Nein zum ungerechten Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag: willkürliche Strafaktion gegen Zürich und Winterthur.

Das sogenannt «konstruktive Referendum» will den Städten Zürich und Winterthur willkürlich Mittel entziehen.

Der im neuen Gesetz vorgesehene Lastenausgleich für die Stadt Zürich soll um 50 Millionen Franken gekürzt werden (das entspricht 4 Steuerprozenten), derjenige der Stadt Winterthur um 20 Millionen Franken (das sind 8 Steuerprozente).

Diese unsinnige und unüberlegte Kürzung der Finanzmittel würde den Städten und damit dem ganzen Kanton grossen Schaden zufügen. Und das ohne jeden Nutzen, denn die finanzstarken Geber-Gemeinden würden deswegen in keiner Weise entlastet.

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