Ja zum neuen Finanzausgleich

Das neue Finanzausgleichsgesetz: fair und ausgewogen.

Der Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Gemeinden über genügend Mittel verfügen, um ihre Grundaufgaben bei einem vertretbaren Steuerfuss wahrnehmen zu können. Die bisherige, über 40 Jahre alte Finanzausgleichsordnung ist überholt. Sie hat unbestrittene, schwerwiegende Mängel und widerspricht zum Teil den Grundsätzen eines zeitgemässen Finanzausgleichs.

Das neue Finanzausgleichsgesetz beseitigt diese Schwächen. Es fördert die bedarfsgerechte und sparsame Nutzung der Steuergelder mit fünf wirksamen Instrumenten:

  • Der Ressourcenausgleich vermindert die grossen Steuerkraftunterschiede und zielt damit auf die Hauptursache für die unterschiedliche Steuerbelastung in den Gemeinden. Er stärkt finanzschwache Gemeinden mit Zuschüssen, die von den finanzstarken Gemeinden finanziert werden.
  • Der demografische Sonderlastenausgleich unterstützt Gemeinden mit ausserordentlichen Aufwendungen in den Bereichen Kinderbetreuung, Schule, Bildung und Jugendarbeit.
  • Der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich gleicht besondere Belastungen wegen dünner Besiedlung und schwieriger Topografie aus.
  • Der individuelle Sonderlastenausgleich trägt übermässige Ausgaben einzelner Gemeinden, die sich mit den übrigen Instrumenten nicht erfassen lassen.
  • Der Zentrumslastenausgleich hilft den Städten Zürich und Winterthur, die hohen Kosten für ihre zentralörtlichen Leistungen und Lasten zu tragen.

Der Kantonsrat hat zwei wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Regierungsrats vorgenommen: Er hat die finanzstarken Gemeinden um insgesamt 20 Millionen Franken entlastet und den Zentrumslastenausgleich für die Stadt Winterthur richtigerweise um 11 Millionen Franken erhöht. Die Stadt Zürich erhält mit diesem Gesetz keine zusätzlichen Mittel.

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